
Möglichkeiten der Weiterentwicklung
Eine Steigerung der fachlichen Qualifikation durch Weiterbildung oder ein klassischer Quereinstieg – es gibt verschiedene Möglichkeiten sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Ziele anzustreben.
Hier zeigen wir Dir verschiedene Wege auf.
Unsere Angebote
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Assistenzkräfte mit Kindertagespflegefunktion betreuen und fördern bis zu fünf Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten.
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- mind. Mittelschulabschluss
- Deutsche Staatsbürgerschaft ODER deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
- Persönliches Eignungsgespräch
Folgende Anbieter bieten diese Qualifizierung an (Klick auf Link):
Assistenzkräfte lernen die Kita als professionelles Berufsfeld kennen und entlasten das bestehende Kita-Team im pädagogischen Alltag. Die Module 1 und 2 begleiten und bestärken angehende Assistenzkräfte auf diesem Weg.
Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 1
- deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 2
- Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
- Oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2)
- Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege erfolgreich absolviert haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absolviert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden. (bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft jedoch setzt entweder die Tagespflegeerlaubnis (s.o.) oder die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 voraus.)
Mit der Weiterbildung zur Ergänzungskraft steigt das Maß an Verantwortung. Modul 3 und 4 unterstützen dabei, den pädagogischen Alltag professionell und verantwortungsvoll mitzugestalten.
Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 3
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
- das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
- oder eine mind. zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland)
- oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegehelferIn
- oder erfolgreich die Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“
- oder ein abgeschlossenes (nicht-einschlägiges) Studium absolviert haben (im In- oder Ausland)
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
– Abschluss der Mittelschule oder höher
– einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden
(in einer Kita, im schulischen Ganztag, der Tagespflege, Mittagsbetreuung, Schulvorbereitende Einrichtung, Individualbegleitung in einer Kita/Hort),
– Mindestalter 21 Jahre,
– sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich
Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 4
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Benötigte sonstige Nachweise:
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- (bei ausländischen Teilnehmenden) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
- Zustimmung des Trägers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich (kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben)
Folgende Anbieter bieten diese Qualifizierung an (Klick auf Link):
Die Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft ermöglicht es, eigenverantwortlich die pädagogische Arbeit und Schlüsselprozesse in der Einrichtung erfolgreich zu gestalten.
Zugangsvoraussetzungen für Block C, Modul 5
In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder das Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder ein einschlägiges Studium (im In- oder Ausland) abgeschlossen haben. Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Mittelschulabschluss oder höher
- einen Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentl. Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft)
- sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung
Folgende Anbieter bieten diese Qualifizierung an:
Die Externenprüfung ist ein alternativer Weg, um den Abschluss als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in zu erlangen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter 21 Jahre beim Start des Vorbereitungskurses
- Mittelschulabschluss oder höher
- 800 Praktikumsstunden in einer Kindertageseinrichtung
- sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
Folgender Anbieter bietet diesen Vorbereitungskurs an:
Die Externenprüfung ist ein alternativer Weg zum Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestalter 25 Jahre beim Start des Vorbereitungskurses
- Mittlerer Schulabschluss und 2-jährige Ausbildung im sozialen Bereich oder
- Mittlerer Schulabschluss und 4-jährige einschneidende Erfahrung im sozialen Bereich oder
- Mittlerer Schulabschluss, eine staatlich anerkannte Berufsausbildung und eine besondere Eignung (z.B. Erfahrung, Fortbildungen)
- 6 Monate (720 Stunden) Praxiserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Form einer beruflichen Tätigkeit bei Kinderpflegern (m/w/d) bzw. eines Praktikums bei Quereinsteigern (m/w/d)
- sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
Folgende Anbieter bieten diesen Vorbereitungskurs an:
Du hast bereits eine Ausbildung abgeschlossen, ein Studium erfolgreich beendet oder im Ausland eine entsprechende Qualifikation erworben? Du kommst aus einem verwandten Bereich und hast Interesse, in der Erziehung und Bildung von Kindern zu arbeiten? Dann bist du bei den Ingolstädter Kitas genau richtig. Je nachdem, welche Vorkenntnisse und Qualifikationen du mitbringst, stehen dir verschiedene Wege für einen Quereinstieg offen!
Mit deinen Fähigkeiten und Erfahrungen aus dem Ausland bist du in den Ingolstädter Kindertageseinrichtungen herzlich willkommen. Über die Kita-Berufsliste kannst du prüfen, ob dein Abschluss in Bayern anerkannt wird und auf welchem Niveau du beginnen kannst. Finde heraus, welche Möglichkeit am besten zu dir passt.
Du hast noch Fragen?
Wenn dir noch Informationen fehlen, schreibe uns einfach eine E-Mail unter kinderbetreuung@ingolstadt.de. Das Team der Stadt Ingolstadt hilft dir gern weiter.
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