Möglichkeiten der Weiterentwicklung
Eine Steigerung der fachlichen Qualifikation durch Weiterbildung oder ein klassischer Quereinstieg – es gibt verschiedene Möglichkeiten sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Ziele anzustreben.
Hier zeigen wir Dir verschiedene Wege auf.
Unsere Angebote
Assistenzkräfte lernen die Kita als professionelles Berufsfeld kennen.
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- mind. Mittelschulabschluss
- Deutsche Staatsbürgerschaft ODER deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
- Persönliches Eignungsgespräch
Assistenzkräfte lernen die Kita als professionelles Berufsfeld kennen und entlasten das bestehende Kita-Team im pädagogischen Alltag. Die Module 1 und 2 begleiten und bestärken angehende Assistenzkräfte auf diesem Weg.
Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 1
- deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 2
- Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
- Oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2)
- Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege erfolgreich absolviert haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absolviert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden. (bitte beachten: Eine Förderung als Assistenzkraft jedoch setzt entweder die Tagespflegeerlaubnis (s.o.) oder die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 voraus.)
Mit der Weiterbildung zur Ergänzungskraft steigt das Maß an Verantwortung. Modul 3 und 4 unterstützen dabei, den pädagogischen Alltag professionell und verantwortungsvoll mitzugestalten.
Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 3
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
- das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
- oder eine mind. zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland)
- oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegehelferIn
- oder erfolgreich die Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“
- oder ein abgeschlossenes (nicht-einschlägiges) Studium absolviert haben (im In- oder Ausland)
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
– Abschluss der Mittelschule oder höher
– einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden
(in einer Kita, im schulischen Ganztag, der Tagespflege, Mittagsbetreuung, Schulvorbereitende Einrichtung, Individualbegleitung in einer Kita/Hort),
– Mindestalter 21 Jahre,
– sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich
Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 4
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Benötigte sonstige Nachweise:
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- (bei ausländischen Teilnehmenden) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
- Zustimmung des Trägers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich (kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Folgende Anbieter bieten diese Qualifizierung an (Klick auf Link):
Akademie KinderWelt e.V.
GGSD Bildungszentrum Ingolstadt – Seminar für Fort- und Weiterbildung
Die Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft ermöglicht es, eigenverantwortlich die pädagogische Arbeit und Schlüsselprozesse in der Einrichtung erfolgreich zu gestalten.
Zugangsvoraussetzungen für Block C, Modul 5
In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder das Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder ein einschlägiges Studium (im In- oder Ausland) abgeschlossen haben. Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Mittelschulabschluss oder höher
- einen Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentl. Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft)
- sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung
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